Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Ca 6728/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer Befristung; Wirksamkeit einer Befristung; Begründung einer Befristung durch ein zum Befristungszeitpunkt wirksames, später als verfassungswidrig erklärtes Gesetz; Sachliche Rechtfertigung einer Befristung nach ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 159
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Ca 6728/04
Mit Urteil vom 27.07.2004 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 16.02.2002 für unvereinbar mit Art. 70, 75 i.V.m. Art. 72 GG und daher für nichtig erklärt und in dem Urteil insbesondere ausgeführt, dass die Nichtigkeit das Gesetz als Ganzes und mithin auch die Neuordnung befristeter Beschäftigungsverhältnisse in den §§ 57 a ff. HRG erfasse (Bundesverfassungsgericht vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02, NJW 2004, 2803, 2811).Der Umstand, dass die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beide die Befristung auf eine zum damaligen Zeitpunkt aus ihrer Sicht wirksame gesetzliche Regelung stellen wollten, deren materielle Voraussetzungen zudem objektiv erfüllt waren, führt im vorliegenden Fall zur Annahme eines ungeschriebenen sachlichen Befristungsgrundes nach § 14 Abs. 1 TzBfG , wenn die gesetzliche Regelung wie hier geschehen durch das Bundesverfassungsgericht allein deshalb für nichtig erklärt wird, weil sie in engem Zusammenhang mit der Einführung der Juniorprofessur steht, für die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verneint wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02, NJW 2004, 2803, 2811).
Lediglich im Zusammenhang mit der durch das Bundesverfassungsgericht entschiedenen Juniorprofessur und den ihr zugrundeliegenden Regelungen wurde eine fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes bemängelt und in der Folge das gesamte 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt (siehe Bundesverfassungsgericht vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02, NJW 2004, 2803 ff.).
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Ca 6728/04
Grundlegend ist die Entscheidung des Großen Senats vom 12.10.1960 (GS 1/59, AP Nr. 16 zu § 620 BGB - befristeter Arbeitsvertrag).